Resilic

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 1.0. Diese Bedingungen befinden sich in der rechtlichen Prüfung. Bis zum Abschluss der Prüfung gelten sie in der hier veröffentlichten Form.

1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „Resilic“ und der zugehörigen Software „Resilic Edge“ (zusammen: „Leistungen“) zwischen Resilic AI – Christian Morgenthaler, Gartenstraße 24, 76307 Karlsbad, Deutschland („Resilic“) und dem Kunden.

Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher können keine Verträge über die Leistungen schließen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Resilic ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsgegenstand

Resilic ist eine Plattform, mit der Hersteller von Maschinen und Industrieanlagen ihre Produkte, deren Softwarekomponenten (Software-Stücklisten), Lieferanten, Installationen im Feld und bekannte Schwachstellen verwalten und die Meldepflichten nach Artikel 14 der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act, „CRA“) vorbereiten. Der jeweils aktuelle Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Preisliste auf resilic.ai sowie aus der Dokumentation unter docs.resilic.ai.

Resilic unterstützt den Kunden bei der Vorbereitung und Dokumentation. Resilic erbringt keine Rechtsberatung, prüft nicht die Konformität der Produkte des Kunden mit dem CRA, der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 oder anderen Vorschriften und garantiert keine Konformität. Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Pflichten, einschließlich der Meldepflichten gegenüber Behörden, verbleibt beim Kunden.

Schwachstelleninformationen stammen aus öffentlichen Quellen Dritter (unter anderem EUVD, NVD und CISA KEV) und aus Sicherheitshinweisen der Lieferanten des Kunden. Resilic übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität dieser Quellen.

3. Vertragsschluss und kostenlose Testphase

Mit dem Anlegen einer Organisation in Resilic und der Annahme dieser AGB kommt ein Vertrag über eine kostenlose, unverbindliche Testphase von 30 Tagen zustande. Die Testphase endet automatisch; es entsteht keine Zahlungspflicht und keine automatische Verlängerung.

Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde einen Plan ausdrücklich bestellt und Resilic die Bestellung durch Freischaltung bestätigt. Die Person, die die Organisation anlegt oder einen Plan bestellt, versichert, zum Vertragsschluss für den Kunden befugt zu sein.

4. Leistungsumfang und Verfügbarkeit

Resilic stellt die Leistungen als Onlinedienst zur Verfügung. Der Übergabepunkt ist der Ausgang des Rechenzentrums, in dem Resilic betrieben wird. Für die Internetverbindung des Kunden und seine Endgeräte ist der Kunde verantwortlich.

Resilic strebt eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel am Übergabepunkt an. Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungsfenster, Störungen, die Resilic nicht zu vertreten hat, und Zeiten, in denen der Kunde die Leistungen aufgrund eigener Umstände nicht nutzen kann.

Resilic entwickelt die Leistungen laufend weiter. Funktionen können erweitert, geändert oder, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der vereinbarte Leistungskern erhalten bleibt, eingestellt werden. Wesentliche Änderungen kündigt Resilic rechtzeitig an.

Der Kunde kann seine Daten jederzeit in gängigen, maschinenlesbaren Formaten aus Resilic exportieren (unter anderem CycloneDX, CSV, JSON und PDF).

5. Resilic Edge

Resilic Edge ist eine Software, die der Kunde auf eigener Hardware in seinem Netzwerk oder im Netzwerk seines Endkunden betreibt. Resilic räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, Resilic Edge im Rahmen der Leistungen zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Rückentwicklung, Dekompilierung oder Weitergabe an Dritte, ist nicht gestattet, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt.

Der Kunde entscheidet, in welchem Netzwerk er Resilic Edge einsetzt, und stellt sicher, dass er dazu berechtigt ist. Resilic Edge liest Geräteinformationen nur mit lesenden Standardprotokollen; die Bewertung der Auswirkungen auf das jeweilige Netzwerk obliegt dem Kunden.

6. KI-gestützte Funktionen

Einzelne Funktionen erzeugen mit Hilfe von KI-Modellen Entwürfe, etwa für Meldungen, Richtlinien oder Bewertungen. Entwürfe sind als solche gekennzeichnet und werden erst durch Prüfung und Freigabe einer namentlich benannten Person des Kunden wirksam. Resilic übermittelt nichts an Behörden.

KI-Entwürfe erzeugt ein externer Anbieter im Auftrag von Resilic. Die Inhalte des Kunden werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

7. Pflichten des Kunden

  • Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, verwaltet die Zugriffsrechte seiner Nutzerinnen und Nutzer und informiert Resilic unverzüglich über einen Missbrauch.
  • Der Kunde nutzt die Leistungen nur im Rahmen von Gesetz und Vertrag und lädt keine Inhalte hoch, an denen er nicht die erforderlichen Rechte hat.
  • Der Kunde prüft Ergebnisse, Entwürfe und Bewertungen aus Resilic vor ihrer Verwendung, insbesondere vor einer Meldung an Behörden oder einer Kommunikation mit Endkunden.
  • Der Kunde sichert seine Daten in angemessenen Abständen durch Exporte, soweit er sie außerhalb von Resilic benötigt.
  • Der Kunde meldet Störungen unverzüglich und wirkt bei der Aufklärung in zumutbarem Umfang mit.

8. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem bestellten Plan und der bei Bestellung gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist je nach Plan monatlich oder jährlich im Voraus fällig.

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Bei Zahlungsverzug kann Resilic den Zugang nach Mahnung und angemessener Nachfrist sperren; die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

Resilic kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; andernfalls gilt die Änderung als angenommen. Resilic weist in der Ankündigung auf diese Folge hin.

9. Laufzeit und Kündigung

Verträge mit monatlicher Abrechnung laufen einen Monat und verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn sie nicht zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden. Verträge mit jährlicher Abrechnung laufen zwölf Monate und verlängern sich jeweils um zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt in Textform oder über die Kontoeinstellungen in Resilic.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Resilic insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder die Leistungen rechtswidrig nutzt.

Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten noch 30 Tage lang exportieren. Danach löscht Resilic die Daten der Organisation, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

10. Datenschutz

Soweit Resilic personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der Bestandteil dieses Vertrags ist. Für die Verarbeitung auf der öffentlichen Website gilt die Datenschutzerklärung.

11. Gewährleistung

Resilic erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik und beseitigt Mängel innerhalb angemessener Zeit. Die Gewährleistung umfasst nicht Beeinträchtigungen, die auf Umständen beruhen, die Resilic nicht zu vertreten hat, insbesondere auf Daten Dritter, auf der Infrastruktur des Kunden oder auf einer vertragswidrigen Nutzung.

Resilic schuldet keinen bestimmten Erfolg bei der Erkennung von Schwachstellen, der Zuordnung von Geräten oder der Einhaltung von Fristen durch den Kunden. Entwürfe und Bewertungen sind Hilfsmittel; die Entscheidung trifft der Kunde.

12. Haftung

Resilic haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Resilic nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat.

Für den Verlust von Daten haftet Resilic im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

13. Geheimhaltung

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Produkt-, Schwachstellen- und Kundendaten, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, oder die aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.

14. Änderungen dieser AGB

Resilic kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, etwa wegen geänderter Rechtslage oder Leistungen, und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Resilic kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als angenommen; Resilic weist in der Ankündigung auf diese Folge hin. Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter, und beide Parteien können ihn zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Karlsruhe ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und einer übersetzten Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Resilic AI – Christian Morgenthaler, Gartenstraße 24, 76307 Karlsbad, DeutschlandE-Mail: info@resilic.ai

Stand: 18. Oktober 2026 · Fassung 1.0

ResilicAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von Resilic durch Unternehmen.
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